Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

 

I. Vertragsabschluss und Übertragung von Rechten

  1. Der Kunde ist an seine Bestellung bis zu zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Lehnt der Verkäufer die Bestellung ab, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert.

  2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.


II. Zahlung

  1. Der Kaufpreis sowie Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung fällig.

  2. Gegen Forderungen des Verkäufers kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es sich auf Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis bezieht.


III. Lieferung und Lieferverzug

  1. Liefertermine und -fristen müssen schriftlich vereinbart werden. Die Fristen beginnen mit dem Vertragsabschluss.

  2. Bei Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist kann der Kunde den Verkäufer nach Ablauf von zehn Tagen, bei Nutzfahrzeugen nach zwei Wochen, schriftlich auffordern, die Lieferung vorzunehmen. Kommt der Verkäufer in Verzug, kann der Kunde Schadensersatz fordern, der bei leichter Fahrlässigkeit auf 5 % des Kaufpreises begrenzt ist. Weitere Rechte bestehen nur, wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos verstreicht.

  3. Höhere Gewalt oder unverschuldete Betriebsstörungen beim Verkäufer oder dessen Lieferanten führen zu einer Verlängerung der Lieferfristen. Bei Verzögerungen von mehr als vier Monaten hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.


IV. Abnahme

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

  2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichtabnahme, beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Kunde kann einen geringeren oder der Verkäufer einen höheren Schaden nachweisen.


V. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und den Gegenstand zurücknehmen.

  2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde den Kaufgegenstand weder veräußern noch Dritten zur Nutzung überlassen.


VI. Sachmängel

  1. Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung.

  2. Für Unternehmer gilt der Ausschluss der Sachmängelhaftung, es sei denn, der Verkäufer hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.


VII. Haftung

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

  2. Die Haftung für Lieferverzug ist abschließend in Abschnitt III geregelt.


VIII. Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. In allen anderen Fällen gilt der Wohnsitz des Kunden.


IX. Verbraucherstreitbeilegung

Die Dream Mobility Autohaus GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.